März 2002
Stellungnahme des Arbeitskreises Wohnungsnot zur "Verordnung zur Durchführung des § 72 BSHG"
Seit dem 01.08.2001 ist die neue "Verordnung zur Durchführung des § 72 BSHG vom 24.01.01" in Kraft. § 72 BSHG regelt die Hilfen für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten. Die Interpretation und Umsetzung der neuen Verordnung wird Auswirkungen sowohl auf unsere KlientInnen als auch auf unsere Beratungsarbeit haben. Der Arbeitskreis Wohnungsnot setzte sich daher eingehend mit der neuen Verordnung auseinander und positionierte sich zur Fachtagung am 13.3.2002 mit einer ausführlichen schriftlichen Stellungnahme.