September 2018
Recht auf Obdach? Fachtag des Arbeitskreises Wohnungsnot und der Landesarmutskonferenz Berlin zur Unterbringung von EU-Bürger*innen
Die Veranstaltung begann mit einer Begrüßung durch Ingrid Stahmer Sprecherin der Landesarmutskonferenz und Karsten Krull vom Arbeitskreis Wohnungsnot. Die Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales Elke Breitenbach gab danach einen Überblick über Stand und Perspektiven der Wohnungslosenarbeit ihres Hauses.
Im Hauptvortrag des Rechtsanwaltes Karl-Heinz Ruder legte er, wie er bereits in
seinem Rechtsgutachten aus dem Jahr 2015,
dar, dass alle unfreiwillig obdachlosen Menschen, also auch EU Bürger, Unterkunft zu gewähren ist. Grundlage hierfür ist das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG). Das ASOG ist ein Polizeigesetz, dass in der Obdachlosigkeit die höchste polizeiliche Gefahrenstufe sieht. Für die Ausführung der gesetzlichen Aufgaben des ASOGs bezüglich Obdachlosigkeit sind in Berlin die Bezirksämter mit den sozialen Wohnhilfen zuständig. Die Bezirksämter weisen EU Bürger oft erst in eine Unterkunft ein wenn es hierfür eine Kostenübernahme durch die Jobcenter gibt. Dies ist falsch. Das ASOG ist kein Sozialgesetz mit verschiedenen Anspruchsvoraussetzungen, es verpflichtet die Behörde alle Menschen zu schützen, unabhängig von Aufenthaltsstatus und Staatsangehörigkeit und unabhängig vom Anspruch auf Sozialleistungen. Ruderer geht davon aus, dass bei dem Handeln der Bezirksämter nicht der Schutz im Vordergrund steht, sondern die Finanzen.
Anschließend diskutierten die Senatorin Elke Breitenbach , der Bezirksbürgermeister von Berlin-Mitte, Stephan von Dassel, , Rechtsanwalt Karl-Heinz Ruder und Petra Schwaiger *vom Projekt „Frostschutzengel plus“ der
GEBEWO – Soziale Dienste – Berlin gGmbH. Moderiert wurde die Veranstaltung von *Anja Nehls, Journalistin u. a. für den Deutschlandfunk. Als Fazit der Diskussion stellte die Sozialsenatorin fest: Alle, die obdachlos sind müssen untergebracht werden!